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   VG Würzburg, 16.05.2011 - W 5 S 11.340   

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VG Würzburg, 16.05.2011 - W 5 S 11.340 (https://dejure.org/2011,66575)
VG Würzburg, Entscheidung vom 16.05.2011 - W 5 S 11.340 (https://dejure.org/2011,66575)
VG Würzburg, Entscheidung vom 16. Mai 2011 - W 5 S 11.340 (https://dejure.org/2011,66575)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Aufhebung der Vollziehung; allgemeiner Folgenbeseitigungsanspruch; unzulässige Rechtsausübung; Vollstreckbarkeit von Verwaltungsakten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 06.09.1988 - 4 C 26.88

    Folgenbeseitigungsanspruch - Ausschluss - Verwirklichung - Unzulässige

    Auszug aus VG Würzburg, 16.05.2011 - W 5 S 11.340
    Der Folgenbeseitigungsanspruch entfällt, soweit die Herstellung des früheren oder eines diesem gleichwertigen Zustands rechtlich oder tatsächlich unmöglich bzw. dem Hoheitsträger unzumutbar ist oder sich ein auf Folgenbeseitigung gerichtetes Begehren als unzulässige Rechtsausübung darstellt (vgl. BVerwG, U.v. 06.09.1988, Az. 4 C 26/88; VGH Kassel, B.v. 20.02.2006, Az. 7 ZU 1979/05; Maurer, Allgemeines Verwaltungsrecht, 16. Aufl. 2006, § 30 RdNr. 7 ff.).

    Denn auch im Rahmen des öffentlichen Rechts gilt der Grundsatz von Treu und Glauben, der in der Ausprägung des Rechtssatzes "dolo agit, qui petit, quod statim redditurus est" verbietet, dass etwas gefordert werden darf, das sogleich wieder zurückzugewähren ist (vgl. BVerwG, U.v. 06.09.1988, Az. 4 C 26/88; VGH Kassel, B.v. 20.02.2006, a.a.O., VG Augsburg, U.v. 15.09.2009, Az. AU 3 K 08.1759).

  • VG Würzburg, 19.04.2011 - W 5 S 11.242

    Rinderhaltungsverbot; vorrangige Beurteilungskompetenz von Amtstierärzten;

    Auszug aus VG Würzburg, 16.05.2011 - W 5 S 11.340
    Diese Anträge wies das Gericht mit Beschluss vom 19. April 2011 unter dem Aktenzeichen W 5 S 11.242 ab.

    Hinsichtlich des weiteren umfangreichen Vortrags der Beteiligten und der Einzelheiten des Sachverhalts wird auf die Gerichtsakten der Verfahren W 5 K 11.98, W 5 K 11.222, W 5 S 11.242, W 5 K 11.311, W 5 S 11.340 sowie die beigezogenen Behördenakten verwiesen.

  • VG Augsburg, 15.09.2009 - Au 3 K 08.1759

    Betriebsprämie; Änderungsbescheid; Betriebsinhaber in besonderer Lage; Vererbung

    Auszug aus VG Würzburg, 16.05.2011 - W 5 S 11.340
    Denn auch im Rahmen des öffentlichen Rechts gilt der Grundsatz von Treu und Glauben, der in der Ausprägung des Rechtssatzes "dolo agit, qui petit, quod statim redditurus est" verbietet, dass etwas gefordert werden darf, das sogleich wieder zurückzugewähren ist (vgl. BVerwG, U.v. 06.09.1988, Az. 4 C 26/88; VGH Kassel, B.v. 20.02.2006, a.a.O., VG Augsburg, U.v. 15.09.2009, Az. AU 3 K 08.1759).
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